|
Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite möchte ich versuchen, die häufigst gestellten Fragen bereits im Vorfeld zu beantworten:
In welchem Gebiet kann man Sie buchen? Hauptsächlich im Landkreis Stade. Bei Bedarf bin ich aber auch in ganz Niedersachsen sowie Hamburg und Bremen unterwegs.
Wann bauen Sie auf? Grundsätzlich beginne ich ca. 1,5 Stunden vor Eintreffen der Gäste mit dem Aufbau, damit sich Ihre Gäste von Anfang an wohl fühlen und bereits von der 1. Minute an Musik hören.
Muss ich beim Aufbau dabei sein? Wenn der Veranstaltungsort von mir alleine zu betreten ist (z.B. Gaststätte) und im Vorfeld besprochen wurde, wo ich mich aufbauen soll, brauchen Sie nicht beim Aufbau dabei sein.
Gibt es im Vorwege ein Treffen bzw. können wir Sie vor Buchung kennenlernen? Bei einem unverbindlichen Vorgespräch biete ich Ihnen selbstverständlich an, mich kennen zu lernen.
Ob bei Ihnen zu Hause, oder in einer Gastwirtschaft - Wo dieses Treffen stattfindet, bestimmen Sie! Dieses Gespräch kostet Sie selbstverständlich keinen Cent!
Welchen Strom bzw. wieviel Steckdosen benötigen Sie? 2 handelsübliche Steckdosen mit 230V
Wieviel Platz benötigen Sie? Ich benötige ca. 4 x 2 m Platz sowie einen Tisch mit einer Breite von ca. 3m. Zusätzlich benötige ich noch Stellplätze im Raum für das Boxensystem, sowie eventuell gebuchte Lichteffekte.
Wie erfolgt die Bezahlung? Barzahlung nach Veranstaltungsende. Nach vorheriger Absprache auch Zahlung auf Rechnung
Gibt es Tanzpausen? Dies wird im Vorwege mit Ihnen als Veranstalter besprochen. Manchmal empfiehlt es sich z.B. auf einer Hochzeit nach 2-3 Liedern eine kurze Pause (max. 5min) einzulegen. So können sich Ihre Gäste mit einem Getränk und einer kurzen Unterhaltung erholen, um bei der nächsten Tanzrunde wieder voll dabei zu sein.
Wer zahlt Gema-Gebühren?Diese sind grundsätzlich vom Veranstalter zu entrichten. Eine private bzw. nicht öffentliche Feier, wie Hochzeit oder Geburtstag, ist davon ausgenommen. (Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00 | Quelle: Ratgeber Recht)
Sind Ihre Preise Brutto- oder Nettopreise? Meine Preise sind Endpreise. Als Discjockey unterliege ich der Besteuerung von Kleinunternehmen gemäß §19 UStG. Es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
|